Kraftwagen bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht, sowie nicht mehr als 8 Sitzplätze, außer Führersitz.
Mit Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen
Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht und Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, wenn das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombi nicht größer ist als 3500 kg.
KLASSE B
Voraussetzung | Mindestalter: 17 bzw. 18 Jahre |
Einschluss der Klasse | AM und L |
Theoretische Ausbildung | Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten |
Ersterwerb | 12 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff |
Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1, AM, T oder L) | 6 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff |


Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, aber max. 3500 kg
Mindestalter | 18 Jahre oder 17 Jahre bei begleitetem Fahren. |
Vorbesitz erforderlich | Klasse B erforderlich |
Einschluss der Klasse | keine |
Theoretische Ausbildung | keine theoretische Ausbildung erforderlich |
Praktische Ausbildung | Praktische Prüfung erforderlich |

