Führerschein

Kraftwagen bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht, sowie nicht mehr als 8 Sitzplätze, außer Führersitz.

Mit Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen

Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht und Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, wenn das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombi nicht größer ist als 3500 kg.

KLASSE B

VoraussetzungMindestalter: 17 bzw. 18 Jahre
Einschluss der KlasseAM und L
Theoretische AusbildungTheoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
Ersterwerb12 x Grundstoff, zusätzlich
2x klassenspezifischer Stoff
Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1, AM, T oder L)6 x Grundstoff, zusätzlich
2x klassenspezifischer Stoff

Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, aber max. 3500 kg

Mindestalter18 Jahre oder 17 Jahre bei begleitetem Fahren.
Vorbesitz erforderlichKlasse B erforderlich
Einschluss der Klassekeine
Theoretische Ausbildungkeine theoretische Ausbildung erforderlich
Praktische AusbildungPraktische Prüfung erforderlich