AGB

Für das Vertragsverhältnis zwischen einem Nutzer, der eine Fahrschulausbildung bucht (im Folgenden: „Fahrschüler“), und der
Fahrschule gelten die nachfolgenden Regelungen:

I. Allgemeine Bedingungen für die Nutzung der
kostenlosen Informationen und Lernmaterialien

  1. Die Fahrschule SAM, bietet über den
    Internetauftritt www.fahrschule-sam.com (im Folgenden: das
    Online-Portal) unentgeltlich umfangreiche Informationen
    und Lernmaterialien zum Erwerb des Führerscheins (im Folgenden: das Online-Angebot) an. Mit der Nutzung des Angebots erklärt sich der Nutzer mit den nachfolgenden unter
    Ziff. I. 2. bis 5. aufgeführten Bedingungen einverstanden.

2. Der Portalbetreiber behält sich vor, das kostenlose OnlineAngebot jederzeit – auch ohne vorherige Ankündigung –
einzuschränken oder ggf. ganz einzustellen.

3. Der Portalbetreiber ist bemüht, sämtliche Inhalte des Online-Angebots auf aktuellem Stand zu halten. Er kann jedoch keine Haftung für irgend geartete Schäden in dem
Fall übernehmen, dass nicht mehr aktuelle Inhalte auf dem
Online-Portal zur Verfügung gestellt werden.

4. Der Portalbetreiber ist bemüht, möglichst jederzeit den
Zugang zu dem Online-Angebot zu ermöglichen. Er kann
jedoch keine Haftung für irgend geartete Schäden des
Nutzers in dem Fall übernehmen, dass aus Gründen der
Wartung oder aufgrund technischer Probleme der Zugang
zu dem Online-Portal kurz- oder längerfristig nicht möglich
ist.

5. Der Portalbetreiber ist Inhaber aller Rechte an den auf dem
Online-Portal eingestellten Inhalten, mit Ausnahme der
amtlichen Fragenkataloge. Ein Herunterladen und Weiterverbreiten der Inhalte ist dem Nutzer nicht gestattet.

II. Allgemeine Bedingungen für die Fahrschulausbildung
1. Anbieter der Fahrschulausbildung

1.1 An der Fahrschulausbildung interessierte Personen (im
Folgenden: Fahrschüler) haben die Möglichkeit, mit dem
jeweils örtlich zuständigen Unternehmen einen Ausbildungsvertrag zu schließen. Geschieht der Vertragsschluss
online, wird dem Fahrschüler das jeweils örtlich zuständige
Unternehmen mit sämtlichen Adress- und Kontaktdaten im
Rahmen des Anmeldevorgangs benannt.

1.2 Die Fahrschule SAM erbringt sämtliche Ausbildungsleistungen
gegenüber Fahrschülern ausschließlich auf Grundlage der
einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und dieser vorliegenden Allgemeinen Bedingungen für die Fahrschulausbildung.


Online-Zugang und Registrierung des Fahrschülers


2.1 Um die Fahrschulausbildung bei Fahrschule SAM wahrnehmen zu können, benötigt der Fahrschüler einen Internetzugang incl. Breitbandanschluss sowie einen aktuellen Internetbrowser. Zur Nutzung der Verwaltungs- und Lernsoftware
wird ein Android- oder iOS-Mobiltelefon benötigt.

2.2 Bevor der Fahrschüler einen Ausbildungsvertrag schließen
und Ausbildungsleistungen von Fahrschule SAM in Anspruch
nehmen kann, muss er sich zuvor auf dem Internetauftritt
www.fahrschule-sam.com (im Folgenden: das Online-Portal)
registrieren.


2.3 Im Rahmen dieser Registrierung sind vom Fahrschüler
neben seinem Namen, Geschlecht und den Adressdaten
eine gültige E-Mail-Adresse, eine gültige Telefonnummer,
das Geburtsdatum und ein Passwort anzugeben.

2.4 Im Rahmen der Registrierung und der späteren Kontoaufladung hat der Fahrschüler auch Angaben zu der von ihm
gewünschten Zahlungsart (z. B. PayPal, Sofortüberweisung,
Bankeinzug, Kreditkarte, barzahlen.de oder Rechnung)
sowie die für die Zahlungsabwicklung relevanten Daten
(z. B. Kreditkarten-Nr.) zu machen. Mit der Angabe der entsprechenden Daten versichert der Fahrschüler, dass er zur
Nutzung der betreffenden Zahlungsmittel berechtigt ist. Die
Fahrschule SAM gestattet PRINZIPIELL UND OHNE AUSNAHME keine Zahlung mit Bargeld beim Fahrerlehrer oder in
den Filialen.

2.5 Sollte der Fahrschüler zum Zeitpunkt der Registrierung noch
nicht volljährig sein, so wird er zur Angabe der Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten und von deren E-MailAdresse und/oder Mobilfunknummer aufgefordert. Diese
werden durch E-Mail oder SMS um Zustimmung hinsichtlich der Anmeldung des Fahrschülers zur Führerscheinausbildung gebeten.


2.6 Der Fahrschüler verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen,
dass seine Zugangsdaten, insbesondere sein Passwort,
Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Fahrschüler wird Fahrschule SAM unverzüglich informieren, falls er den
Verdacht einer unbefugten Nutzung seines Accounts oder
Passwortes hat.


2.7 Der Fahrschüler ist verpflichtet, die bei der Registrierung abgefragten Daten wahrheitsgemäß anzugeben.
Fahrschule SAM oder in ihrem Auftrag der Portalbetreiber ist
jederzeit berechtigt, die Vorlage amtlicher Dokumente zu
verlangen, um die Identität von Fahrschülern zu überprüfen. Eine Registrierung unter Angabe falscher Daten führt
zum Ausschluss des Fahrschülers von der Ausbildung und
kann, neben Schadensersatzforderungen von Fahrschule SAM, auch zu einer strafrechtlichen Verfolgung des Fahrschülers führen. Gleiches gilt im Falle der Nutzung des Accounts eines anderen Fahrschülers bei Fahrschule SAM.

2.8 Die Registrierung ist die Voraussetzung für einen Vertragsschluss. Alleine aufgrund der Registrierung entsteht weder
eine Verpflichtung des Fahrschülers, Ausbildungsleistungen
abzurufen, noch eine Verpflichtung von Fahrschule SAM,
Ausbildungsleistungen zu erbringen.

3 Leistungen von Fahrschule SAM,
Zurückbehaltung von Leistungen

3.1 Die von Fahrschule SAM geleistete Ausbildung umfasst den
gesetzlich vorgeschriebenen Unterricht. Abhängig von der
Ausbildungsklasse und dem Vorbesitz kann unterschiedlicher theoretischer und praktischer Unterricht notwendig
sein. Fahrschule SAM teilt dem Schüler zum Beginn der Anmeldung mit, welche Ausbildungsteile für die von ihm gewünschte Ausbildung notwendig sind.


Auf Wunsch kann der Fahrschüler auch weitere Leistungen
wie Anmeldeservice beim Straßenverkehrsamt, Erste-HilfeAusbildung, Fahrsimulator, Sehtest, Anfertigung von Passbildern buchen. Um eine effiziente und hochwertige Ausbildung zu gewährleisten, ist die Abnahme des Lernsystems
verpflichtend, soweit die gewählte Ausbildung eine Theorieprüfung notwendig macht. Die angebotenen weiteren
Leistungen und Ausbildungen variieren ja nach Standort
und werden nicht an allen Standorten vollumfänglich angeboten. Die TÜV/DEKRA-Prüfungsgebühren werden dem
Fahrschüler ohne Aufschlag weiterberechnet.

3.2 Sollten die gesetzlich vorgeschriebenen praktischen Mindestausbildungsstunden nicht ausreichend sein, hat der
Fahrschüler die Möglichkeit, zusätzliche Ausbildungsstunden zu buchen.

3.3 Fahrschule SAM ist zur Zurückbehaltung ihrer Leistungen berechtigt, sofern fällige Forderungen nicht beglichen sind.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche, u. a. auf Schadensersatz, bleiben unberührt.


4 Vertragsschluss / Buchen von Leistungen


4.1 Ein Vertrag, über die gesetzlich geforderten Mindestleistungen der gewünschten Führerscheinausbildung und ggf.
weitere vertraglich vereinbarte Leistungen) (im Folgenden:
„Ausbildungsvertrag“), kommt zwischen dem Fahrschüler
und Fahrschule SAM dadurch zustande, dass der Fahrschüler
den auf dem Online-Portal vorgegebenen Buchungsprozess durchläuft, durch das Klicken auf die entsprechend
gekennzeichnete Schaltfläche eine verbindliche Bestellung abgibt und dass Fahrschule SAM diese Bestellung annimmt. Der Fahrschüler ist an sein Angebot gebunden, bis
Fahrschule SAM eine Annahmeentscheidung getroffen hat,
längstens jedoch für die Dauer von einer Woche. Nimmt
Fahrschule SAM die Bestellung an, so erhält der Fahrschüler
auf die von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse eine entsprechende Bestätigung von Fahrschule SAM. Die vorstehenden
Regelungen gelten entsprechend, wenn der Fahrschüler
noch weitere Ausbildungsstunden bucht.


4.2 Ist der Fahrschüler zum Zeitpunkt der Bestellung minderjährig, so erhalten zusätzlich die Erziehungsberechtigten (siehe
oben Ziff. 2.5) eine Aufforderung, den Ausbildungsvertrag
zu genehmigen. Außerdem werden sie aufgefordert durch
eine Erklärung zu bestätigen, dass sie zusätzlich zum Fahrschüler für die Vergütung und die Kosten aus dem Ausbildungsvertrag und möglichen weiteren Buchungen bis zu
einem angegebenen Höchstbetrag die Haftung übernehmen. Die Haftungsübernahme ist Voraussetzung für eine
Annahme der Bestellung durch Fahrschule SAM.


Abrufen vertraglich vereinbarter Dienstleistungen


5.1 Mit dem Abschluss des Ausbildungsvertrags wird der Fahrschüler verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen und zu bezahlen;
Fahrschule SAM wird verpflichtet, die Dienstleistungen ordnungsgemäß zu erbringen.

5.2 Es obliegt dem Fahrschüler, die vertraglich vereinbarten
Dienstleistungen entsprechend in Anspruch zu nehmen,
z. B. an den angebotenen theoretischen Theoriestunden
teilzunehmen oder praktische Fahrstunden zu vereinbaren.
Hierzu stellt Fahrschule SAM dem Fahrschüler auf der von
Fahrschule SAM angebotenen App die Möglichkeit zur Verfügung, die Termine zu vereinbaren und zu verwalten.

5.3 Der Fahrschüler soll alle Dienstleistungen, die bis zum Abschluss der Ausbildung gesetzlich gefordert und erforderlich sind (Mindestausbildungsstunden und ggf. weitere erforderliche Ausbildungsstunden), innerhalb eines Zeitraums
von 12 Monaten ab Abschluss des Ausbildungsvertrags
abrufen und absolvieren. Werden im Ausbildungsvertrag
enthaltene Dienstleistungen innerhalb von 24 Monaten ab
Abschluss des Ausbildungsvertrags vom Fahrschüler nicht
abgerufen, wird Fahrschule SAM von der Verpflichtung zur
Erbringung der Dienstleistungen frei, es sei denn, der Fahrschüler war aufgrund von ihm nicht zu vertretender Umstände daran gehindert, die Dienstleistungen in Anspruch
zu nehmen.


Vergütung von Fahrschule SAM, Fälligkeit und Zahlung


6.1 Die Höhe der Vergütung von Fahrschule SAM richtet sich
nach der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Ausbildungsvertrags gültigen und gegenüber dem Fahrschüler
über das Online-Portal bekannt gemachten Preisliste.
Abweichend davon werden Dienstleistungen, die vom
Fahrschüler später als 6 Monate ab Abschluss des Ausbildungsvertrags abgerufen werden, auf Grundlage der zum
jeweiligen Leistungszeitpunkt gültigen und über das Online-Portal bekannt gemachten Preisliste abgerechnet. Alle
angegebenen Vergütungen verstehen sich „brutto“, d. h.
einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese
anfällt. Wechselt der Schüler im Rahmen einer Übernahme
zur Fahrschule SAM, so gelten vorbehaltlich einer individuellen Regelung, die Preise der ehemaligen Fahrschule für
bis zu 12 Monate nach dem dortigen Vertragsschluss auch
noch bei der Fahrschule SAM, mindestens aber 3 Monate
nach Übernahmestichtag der Fahrschule. Dies gilt nicht für
individuelle Fachschulwechsel von einer Fahrschule ohne
vertragliche Verbindung zur Fahrschule SAM.

6.2 Mit Abschluss des Ausbildungsvertrags werden die jeweils
gebuchten Leistungen zur Zahlung fällig. Die Führerscheinausbildung der Klassen A oder B ist jeweils auf einen typischen Ausbildungszeitraum von ca. 6 Monaten ausgelegt.
Der Schüler hat entsprechend mitzuwirken, dass diese Frist
nicht überschritten wird. Der Ausbildungsvertrag wird auf
einen Zeitraum von 12 Monaten abgeschlossen und verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate,
wenn er vom Fahrschüler nicht mit einer Frist von 7 Tagen
vor Vertragsverlängerung gekündigt wird. Mit der Vertragsverlängerung fällt der Grundbetrag und soweit eine ggf.
notwendige Theorieprüfung noch nicht bestanden wurde,
die Lizenzgebühr für das Lernsystem erneut an.


6.3 Die Vergütung für vertraglich vereinbarte Dienstleistungen ist
vor Abruf der Dienstleistung zur Zahlung fällig. Fahrschule SAM
kann die Leistungen auch zu einem späteren Zeitpunkt, z.
B. zum Ende eines jeden Monats, abrechnen. Werden die
Dienstleistungen nicht innerhalb von 12 Monaten nach
Abschluss des Ausbildungsvertrags vom Fahrschüler abgerufen, wird die hierfür geschuldete Vergütung ungeachtet
dessen zu diesem Zeitpunkt zur Zahlung fällig. Dies gilt nicht,
wenn eine der Voraussetzungen von Ziff. II. 11.2 vorliegt.

6.4 Erklärt der Fahrschüler, dass er die Ausbildung nicht mehr bei
Fahrschule SAM fortsetzen werde, ohne dass ein Grund für eine
außerordentliche Kündigung durch den Fahrschüler i.S.d. Ziff.
II. 11.2 vorliegt, so wird in jedem Falle der Grundbetrag zur
Zahlung fällig. Darüber hinaus werden für die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen, die noch nicht erbracht wurden,
die Entgelte in Höhe von 50 % zur Zahlung fällig. Gewährte
Rabatte werden nur gewährt, wenn die Ausbildung bei
der Fahrschule SAM erfolgreich abgeschlossen wird. Dies gilt
entsprechend, wenn Fahrschule SAM den Ausbildungsvertrag aus wichtigem Grund i.S.d. Ziff. II. 11.3 außerordentlich
kündigt. Dem Fahrschüler steht es frei nachzuweisen, dass
Fahrschule SAMe ein geringerer Schaden entstanden ist.

6.5 Die Zahlung der Vergütung kann durch die verschiedenen
von Fahrschule SAM angebotenen Zahlungsmethoden erfolgen. Fahrschule SAM behält sich vor, in einzelnen Fällen zur
Absicherung des Kreditrisikos bestimmte Zahlungsarten auszuschließen. Fahrschule SAM beauftragt und bevollmächtigt
die Fahrschule SAM , im Namen von
Fahrschule SAM das Inkasso für fällige Forderungen und das
Abrechnungsmanagement durchzuführen.

6.6 Fahrschule SAM richtet für jeden registrierten Fahrschüler ein
internes Abrechnungskonto ein, welches fällige Forderungen ausweist. Der Fahrschüler hat die Möglichkeit, schon
vor der Buchung von Dienstleistungen Einzahlungen auf
dieses Konto vorzunehmen. Zahlungen Dritter auf das Verrechnungskonto des Fahrschülers gelten als Zahlungen des
Fahrschülers. Der Fahrschüler stellt Fahrschule SAM von jeglichen Rückforderungsansprüchen des Dritten frei.
Fällige Forderungen von Fahrschule SAM werden mit dem
Guthaben auf dem Abrechnungskonto verrechnet. Ein
Guthaben auf dem Abrechnungskonto wird dem Fahrschüler nach Verrechnung möglicherweise noch fälliger
Forderungen nach Ziff. 6.4 ausgezahlt

  • wenn die Ausbildung durch Bestehen der Prüfung
    abgeschlossen ist,
  • wenn der Fahrschüler erklärt, dass er die Ausbildung nicht
    bei Fahrschule SAM fortsetzen möchte, oder
  • wenn Fahrschule SAM dem Fahrschüler gemäß Ziff. 5.3
    mitteilt, dass weitere Leistungen nicht mehr erbracht
    werden.

6.7 Soweit Fahrschule SAM Fahrschülern das Recht einräumt, die
Vergütung in Raten zu zahlen, richten sich Fälligkeit und
Ratenzahlung nach den speziellen Regelungen des Angebots. Ergänzend gilt folgendes:

Die Ratenzahlungsvereinbarung erstreckt sich auf einen
Zeitraum von höchstens 36 Monaten.

Fahrschule SAM ist berechtigt, den gesamten offenen
Betrag – sofern die übrigen Fälligkeitsvoraussetzungen
vorliegen – fällig zu stellen, wenn der Fahrschüler mit 2
Raten ganz oder teilweise im Verzug ist und
Fahrschule SAM dem Fahrschüler erfolglos eine
zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrags
mit der Erklärung gesetzt hat, dass Fahrschule SAM bei
Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld
verlangt.


6.8 Der Fahrschüler ist verpflichtet, den Kontostand in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Weist das
Abrechnungskonto einen Saldo zu Lasten des Fahrschülers
aus, so wird Fahrschule SAM den Fahrschüler hierüber mittels
E-Mail und App-Benachrichtigung informieren. Wird der
negative Kontostand nicht binnen einer Woche abgebaut,
wird 1Fahrschule SAM den Fahrschüler wöchentlich mahnen
und dabei mitteilen, dass der Ausbildungsvertrag außerordentlich gekündigt werden kann, wenn 6 Wochen ein
negativer Saldo besteht und kein Ausgleich erfolgt. Weist
nach Ablauf dieser letzten Frist das Abrechnungskonto
immer noch ein Negativsaldo aus, so ist Fahrschule SAM zur
außerordentlichen Kündigung des Ausbildungsvertrags berechtigt. Für jede Mahnung berechnet die Fahrschule SAM
eine Mahngebühr von 7,50 Euro.

7 Gutscheine

7.1 Über das Online-Portal können Gutscheine erworben
werden, die vom Gutscheininhaber bei der Buchung von
Dienstleistungen von Fahrschule SAM auf dem Online-Portal
verwendet werden können. Der Gutschein wird dem Besteller, zusammen mit einem Code, nach Zahlungseingang
bei Fahrschule SAM zugesandt.

7.2 Der Gutschein ist an Dritte übertragbar, d. h. er kann z. B.
verschenkt werden. In diesem Falle verpflichtet sich der Besteller, den Gutscheincode ausschließlich dem Empfänger
des Gutscheins mitzuteilen und diesen Code nicht selbst
nochmals zu verwenden oder an sonstige Dritte weiterzugeben.

7.3 Der durch den Gutschein verkörperte Wert wird dem Verrechnungskonto des Empfängers bei Fahrschule SAM gutgeschrieben. Ein Umtausch in Geld ist ausgeschlossen.

7.4 Der Anspruch auf Gutschrift auf dem Verrechnungskonto des
Empfängers verjährt am Ende des dritten Jahres ab dem
Zeitpunkt, als der Gutschein dem Besteller übersandt wurde.


8 Vereinbarte Termine, Absagen, Ausfallentschädigungen


8.1 Fahrschule SAM (durch den Fahrlehrer) und Fahrschüler
haben dafür zu sorgen, dass vereinbarte Fahrstunden
pünktlich beginnen. Fahrstunden beginnen und enden
grundsätzlich an der Fahrschule oder an einem der vom
Fahrschüler buchbaren Abholpunkte. Wird auf Wunsch
des Fahrschülers von diesem Ort abgewichen, wird die
aufgewendete Fahrzeit zum Fahrstundensatz berechnet. Hat der Fahrlehrer den verspäteten Beginn einer
Fahrstunde zu vertreten oder unterbricht er den praktischen Unterricht, so ist die ausgefallene Ausbildungszeit
nachzuholen oder gutzuschreiben.

8.2 Verspätet sich der Fahrlehrer um mehr als 15 Minuten, so
braucht der Fahrschüler nicht länger zu warten. Hat der
Fahrschüler den verspäteten Beginn einer vereinbarten
praktischen Ausbildung zu vertreten, so geht die ausgefallene Ausbildungszeit zu seinen Lasten. Verspätet er sich um
mehr als 15 Minuten, braucht der Fahrlehrer nicht länger zu
warten. Die vereinbarte Ausbildungszeit gilt dann als ausgefallen und ist vom Fahrschüler zu zahlen.
Kann der Fahrschüler einen vereinbarten Termin (z. B. Fahrstunde, Fahrsimulator, Erste Hilfe, Prüfungstermin, ASF/FES
Kurse etc.) nicht wahrnehmen, so hat er Fahrschule SAM unverzüglich zu verständigen.
Geschieht dies wenigstens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, so ist Fahrschule SAM berechtigt, für abgesagte
eigene Dienstleistungen ein Bearbeitungsentgelt in Höhe
der jeweils aktuell gültigen Preisliste zu berechnen.
Geschieht die Absage nicht wenigstens 48 Stunden vor
dem vereinbarten Termin, so ist die Fahrschule SAM berechtigt, für abgesagte Fahrstunden eine Ausfallentschädigung
in Höhe von 75 % der dafür geschuldeten Vergütung zu
verlangen, für abgesagte andere Leistungen, wie ASF/
FES, Fahrsimulationstrainingseinheiten oder Erste-Hilfe-Trainingseinheiten in Höhe von 100 % der darauf entfallenden
Vergütung.

Dem Fahrschüler bleibt jeweils der Nachweis unbenommen, dass Fahrschule SAM ein geringerer Schaden entstanden ist. Hat Fahrschule SAM für den Fahrschüler Kosten verauslagt (z. B. Prüfungsgebüh ren), und können die Kosten
nicht mehr zurückgefordert werden, so hat der Fahrschüler
Fahrschule SAM diese Kosten zu erstatten.


8.4 Fahrschule SAM wird den Fahrschüler vom Fahrunterricht ausschließen,

  • wenn er unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen
    berauschenden Mitteln steht, oder
  • wenn anderweitig Zweifel an seiner Fahrtüchtigkeit
    bestehen.


In diesem Falle hat der Fahrschüler die Vergütung für die
betreffende Fahrstunde in vollem Umfang zu zahlen. Auch
hier bleibt dem Fahrschüler der Nachweis unbenommen,
dass Fahrschule SAM ein geringerer Schaden entstanden ist.

9 Ausbildungsgeräte und Fahrzeuge


9.1 Der Fahrschüler ist zur pfleglichen Behandlung der Ausbildungsfahrzeuge, Lehrmodelle und des sonstigen Anschauungsmaterials verpflichtet.

9.2 Ausbildungsfahrzeuge dürfen nur unter Aufsicht des Fahrlehrers bedient oder in Betrieb gesetzt werden. Zuwiderhandlungen können Strafverfolgungen und Schadenersatzpflicht zur Folge haben.


Abschluss der Ausbildung und Anmeldung zur Prüfung


10.1 Der Fahrschüler nimmt zur Kenntnis, dass nach den gesetzlichen Regelungen (§ 6 FahrschAusbO) der Fahrlehrer
die theoretische und die praktische Ausbildung erst dann
abschließen darf, wenn der Fahrschüler den Unterricht im
gesetzlich vorgeschriebenen Umfang absolviert hat und
der Fahrlehrer überzeugt ist, dass die gesetzlichen Ausbildungsziele erreicht sind. Deshalb entscheidet der Fahrlehrer nach pflichtgemäßem Ermessen über den Abschluss
der Ausbildung.

10.2 Die Anmeldung zur Fahrerlaubnisprüfung bedarf der Zustimmung des Fahrschülers; sie ist für beide Teile verbindlich.
Erscheint der Fahrschüler nicht zum Prüfungstermin, ist er zur
Bezahlung des Entgelts für die Vorstellung zur Prüfung und
verauslagter oder anfallender Gebühren verpflichtet, soweit diese nicht zurückerlangt werden können.


11 Beendigung des Ausbildungsvertrags


11.1 Der Ausbildungsvertrag endet ohne weiteres, wenn der
Fahrschüler die Führerscheinprüfung bestanden hat. Eine
ordentliche Kündigung des Ausbildungsvertrags ist ausschließlich über die Webseite


info@fahrschule-sam.com möglich.

11.2 Der Fahrschüler ist berechtigt, den Ausbildungsvertrag
außerordentlich zu kündigen und vertraglich vereinbarte
Dienstleistungen nicht abzurufen sowie – sofern diese schon
gezahlt wurden – die hierauf entfallende Vergütung von
Fahrschule SAM zurück zu verlangen,
a) wenn er aufgrund von ihm nicht zu vertretender
Umstände nicht in der Lage ist, die Fahrschulausbildung
fortzusetzen, oder
b) wenn Fahrschule SAM dem Fahrschüler Veranlassung im
Sinne eines wichtigen Grundes für eine außerordenliche Kündigung gegeben hat, die Fahrschulausbildung
nicht bei Fahrschule SAM fortzusetzen, oder
c) wenn sich nach Abschluss des Ausbildungsvertrags
herausstellt, dass der Fahrschüler die notwendigen
körperlichen oder geistigen Anforderungen für den
Erwerb der Fahrerlaubnis nicht erfüllt.
Die Voraussetzungen von a) liegen im Falle eines Umzugs
vor, wenn der Fahrschüler seinen Wohnsitz an einem Ort
verlegt, der mehr als 10 km (Wegstrecke) von einem Standort entfernt liegt, an welchem Fahrschule SAM die Fahrschulausbildung anbietet. Im Falle von c) ist auch Fahrschule SAM
berechtigt, bereits vertraglich vereinbarte Dienstleistungen
nicht mehr zu erbringen.

11.3 Fahrschule SAM ist berechtigt, den Ausbildungsvertrag außerordentlich zu kündigen, wenn der Fahrschüler
a) trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht
innerhalb von vier (4) Wochen seit Vertragsabschluss mit
der Ausbildung beginnt oder er diese um mehr als drei (3)
Monate ohne triftigen Grund unterbricht, oder
b) den theoretischen oder den praktischen Teil der
Fahrerlaubnisprüfung nach jeweils zweimaliger
Wiederholung nicht bestanden hat, oder
c) wiederholt gegen Weisungen oder Anordnungen des
Fahrlehrers verstößt.
Fahrschule SAM hat den Fahrschüler hierüber in Textform zu
unterrichten.

12. Verfügbarkeit von App und Zugang zum Online-Portal


Fahrschule SAM ist bestrebt, im Rahmen des technisch Machbaren und wirtschaftlich Zumutbaren, eine umfassende
Verfügbarkeit des Online-Portals und des Zugangs über die
Fahrschule SAM-App anzubieten. Fahrschule SAM übernimmt
hierfür jedoch keine Gewährleistung. Insbesondere können Wartungsarbeiten, Sicherheits- und Kapazitätsgründe,
technische Gegebenheiten sowie Ereignisse außerhalb
des Herrschaftsbereichs von Fahrschule SAM zu einer vorübergehenden oder dauerhaften Nichterreichbarkeit der
Plattform bzw. der Funktionalität der App führen. Der Plattformbetreiber behält sich vor, den Zugang jederzeit und
soweit jeweils erforderlich einzuschränken, z. B. zur Durchführung von Wartungsarbeiten.

13 Datenschutz

13. Die Erhebung und Verwendung von personenbezogenen
Daten des Fahrschülers erfolgt ausschließlich im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Berücksichtigung des geltenden Datenschutzrechts, der europäischen Datenschutz- Grundverordnung (EU-DSGVO)
sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Nähere
Informationen hierzu enthält die gesonderte Datenschutzerklärung von Fahrschule SAM unter www.fahrschule-sam.com/
datenschutz.


13.2 Der Fahrschüler nimmt zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass im Auftrag von Fahrschule SAM die Datenverarbeitung durch die Fahrschule SAM.


14 Haftung


14.1 Die Haftung von Fahrschule SAM für vertragliche oder deliktische Pflichtverletzungen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

14.2 Darüber hinaus haftet Fahrschule SAM bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung von solchen wesentlichen
Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht
und auf deren Einhaltung der Fahrschüler regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflichten“). Die Haftung für Kardinalpflichten ist auf solche typischen Schäden und/oder einen
solchen typischen Schadensumfang begrenzt, wie sie/er
zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar war/en.

14.3 Vorstehende Beschränkungen gelten auch für gesetzliche
Vertreter, leitende Angestellte, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von Fahrschule SAM.

14.4 Vorstehende Beschränkungen gelten nicht für die Haftung
aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und
nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei der Übernahme ausdrücklicher Garantien seitens der Fahrschule SAM.


15. Änderung dieser AGB und Schlussbestimmungen


15.1 Fahrschule SAM behält sich vor, diese AGB jederzeit und
ohne Angabe von Gründen für die Zukunft zu ändern.
Registrierten Fahrschülern werden künftige Änderungen
dieser AGB spätestens einen Monat vor Wirksamwerden
der geänderten AGB per E-Mail bekannt gegeben. Widerspricht der Fahrschüler nicht innerhalb eines Monats nach
Zugang der Bekanntgabe, so gelten die geänderten AGB
als von ihm angenommen. Hierauf wird Fahrschule SAM in
der Bekanntmachung gesondert hinweisen.


15.2 Auf die vertragliche Beziehung zwischen Fahrschule SAM
und dem Fahrschüler findet ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Vertragssprache und maßgebliche Sprache für die Kommunikation
zwischen Fahrschule SAM und dem Fahrschüler ist Deutsch.

WIDERRUFSBELEHRUNG
Widerrufsrecht


Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen, diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie, unabhängig davon, mit welcher Fahrschule der Fahrschule SAM-Gruppe Sie den Vertrag geschlossen
haben,
die Fahrschule SAM, Bismarckring 12,65183 Wiesbaden

E-Mail: info@fahrschule-sam.com

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen,
informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren
Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen
Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser
Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen,
der dem Anteil, der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits
erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

WIDERRUFSFORMULAR FÜR
FAHRSCHÜLER / MUSTER


Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
Adressat, je nachdem mit wem Sie den Vertrag geschlossen haben:
An


Fahrschule SAM, Bismarckring 12, 65183 Wiesbaden,

E-Mail: info@fahrschule-sam.com

Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über folgende Dienstleistung


[Dienstleistung bitte einsetzen]

Bestellt am
[Datum der Bestellung bitte einsetzen.]

Name des/der Verbraucher(s):

Anschrift des/der Verbraucher(s):

Unterschrift des/der Verbraucher(s)
(nur bei Mitteilung auf Papier)

Ort, Datum (*) Unzutreffendes streichen