– Sonderfahrt – Fahrstunde

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Sonderfahrten Klasse B – Pflichtstunden Die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten für die Führerscheinklasse B bestehen aus insgesamt 12 Fahrstunden: 5 Überlandfahrten 4 Autobahnfahrten 3 Nachtfahrten Diese Fahrten finden nach der Grundausbildung statt und bereiten dich auf anspruchsvolle Situationen wie höhere Geschwindigkeiten, Dunkelheit und komplexe Verkehrslagen vor. Sie sind verpflichtend für die Zulassung zur praktischen Prüfung.   […]

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Beschreibung

Sonderfahrten Klasse B – Pflichtstunden

Die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten für die Führerscheinklasse B bestehen aus insgesamt 12 Fahrstunden:

5 Überlandfahrten

4 Autobahnfahrten

3 Nachtfahrten

Diese Fahrten finden nach der Grundausbildung statt und bereiten dich auf anspruchsvolle Situationen wie höhere Geschwindigkeiten, Dunkelheit und komplexe Verkehrslagen vor. Sie sind verpflichtend für die Zulassung zur praktischen Prüfung.

 

WICHTIGER HINWEIS:
Diese praktische Ausbildungsleistung kann nur durchgeführt werden, wenn eine gültige Anmeldung bei der Fahrschule SAM vorliegt. Die gleichzeitige Buchung einer Anmeldung (Basis, Komfort oder Premium) und praktischer Leistungen ist selbstverständlich möglich. Wird eine praktische Leistung ohne bestehende Anmeldung gekauft, kann sie nicht erbracht werden. In diesem Fall entsteht ein Bearbeitungs- und Verwaltungsentgelt; eine vollständige Rückerstattung erfolgt nicht.

Gültigkeit der Fahrstunden:
Alle gebuchten Fahrstunden und Praxispakete haben eine maximale Gültigkeitsdauer von 12 Monaten ab Buchung/Bezahlung.
Nicht genutzte Fahrstunden verfallen nach Ablauf der Gültigkeit automatisch.

Absage-Regelung:
Fahrstunden müssen mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden.
Bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen wird die Fahrstunde vollständig berechnet.

Gültigkeit und Eigenverantwortung des Fahrschülers

Alle gebuchten Leistungen (Basis-, Comfort- oder Premium-Paket sowie Fahrstunden) sind 12 Monate ab Buchungsdatum gültig.
Nach Ablauf dieser Frist verfallen sämtliche nicht genutzten Leistungen automatisch.

Die Fahrschule SAM stellt die gebuchten Dienstleistungen zur Verfügung, ist jedoch nicht verpflichtet, den Fahrschüler aktiv zur Nutzung zu erinnern oder Kontakt herzustellen.
Die Eigenverantwortung liegt vollständig beim Fahrschüler.

Der Fahrschüler ist verpflichtet, sich selbstständig bei der Fahrschule zu melden, Termine zu vereinbaren und Unterlagen einzureichen.
Dazu gehört insbesondere:

  • selbstständige Kontaktaufnahme mit der Fahrschule
  • selbstständige Terminvereinbarung für Theorie- und Praxisstunden
  • selbstständige Einreichung aller erforderlichen Dokumente
  • selbstständige Nutzung der bereitgestellten Dienstleistungen
  • selbstständige Anmeldung zur Prüfung (in Abstimmung mit der Fahrschule)

Die Fahrschule SAM übernimmt keine Verantwortung, wenn der Fahrschüler innerhalb der 12 Monate keinen Kontakt aufnimmt oder die Ausbildung nicht aktiv vorantreibt.

Wichtig:
Die Leistungen werden bereitgestellt – ihre Nutzung liegt allein beim Fahrschüler.
Eine Rückerstattung findet nicht statt, wenn der Fahrschüler innerhalb der Gültigkeit keinen Kontakt aufnimmt oder die Ausbildung nicht vollständig abschließt.

Hinweis zur Aktivierung der Ausbildung
Die Ausbildung beginnt erst, wenn der Fahrschüler persönlich in der Fahrschule SAM erscheint und persönlich den Ausbildungsvertrag unterschreibt.
Ohne Eigeninitiative des Fahrschülers kann die Ausbildung nicht starten.

 

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